Ziel der Spitex
Ihre Selbständigkeit und Autonomie zu erhalten, zu fördern und zu unterstützen, damit Sie trotz gesundheitlichen oder altersbedingten Einschränkungen in Ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Was macht Spitex?
- Spitex bietet professionelle, menschliche, nach aktuellen Qualitätsstandards ausgerichtete Hilfe und Pflege zu Hause.
- Spitex ermöglicht und fördert das Wohnen zu Hause solange der Klient/die Klientin dies wünscht und es für sie und ihre Angehörigen sinnvoll, zumutbar und wirtschaftlich vertretbar ist.
- Spitex betreut und pflegt Junge, Betagte, Menschen mit einer Behinderung und Kranke zu Hause.
- Spitex stützt und aktiviert die Eigenständigkeit, leistet Hilfe zur Selbsthilfe sowie berät und entlastet Angehörige, Nachbarn und Freunde.
- Zu den verschiedenen Dienstleistungen der Spitex gehören die Krankenpflege, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Beratungen, Verleih und Verkauf von Krankenmobilien und Information betreffend Mahlzeitendienst und Fahrdienst.
- Die medizinische Betreuung wird in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt übernommen.
Wie arbeitet die Spitex?
- zielorentiert, fachlich kompetent, wirksam und wirtschaftlich
- unter Wahrung des Rechts auf Selbstbestimmung
- die Selbständigkeit unserer Klientinnen und Klienten wird erhalten und gefördert
- Klienteninformationen sind vertraulich (Schweigepflicht)
- den Datenschutzbestimmungen wird Rechnung getragen
Wer kann die Spitex beanspruchen?
- Kranke, Verunfallte, Pflegebedürftige, Sterbende, Menschen mit Handicap, Personen mit reduzierten körperlichen, geistigen und seelischen Kräften, Frauen vor oder nach der Geburt
- Menschen aller Altersgruppen, unabhängig von Religion oder Herkunft, auch jene, die nicht dem Spitexverein angehören
- ausserdem unterstützt und berät die Spitex pflegende Angehörige und Bezugspersonen
Massgebend sind eine ärztliche Verordnung, die Notwendigkeit und ein ausgewiesener Bedarf.
Grenzen der Spitex
- wenn die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist
- wenn die Sicherheit der Klientin/des Klienten oder der Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet ist
- wenn die Hilfe derart intensiv wird, dass pflegende Angehörige überfordert sind oder ein stationärer Aufenthalt die sinnvollere Alternative darstellt
- wenn die hygienischen Verhältnisse für die Mitarbeitenden unzumutbar sind oder die Klienten fehlende Kooperation zeigen, kann Spitex ihre Dienste nicht mehr aufrecht erhalten